Hebamme
Ita Proksch

Kosten

Sobald bei Ihnen eine Schwangerschaft diagnostiziert wurde, haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach den Hebammengebühren-verordnungen. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.

Was die Krankenkassen in den allermeisten Fällen nicht übernehmen, ist die Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen ebenso wie Akupunkturbehandlungen.

Ich bin hauptsächlich im östlichen Teil vom Landkreis Landsberg am Lech, im westlichen Teil vom Landkreis Fürstenfeldbruck und im nördlichen Ammerseegebiet tätig.